Herzlich willkommen im neuen Bestell-System “i-NET-Menue®”.
Herzlich willkommen im neuen Bestell-System “i-NET-Menue®”.
Genderhinweis
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwenden wir in unseren AGB die männliche Form (generisches Maskulinum). Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.
Präambel
Die nachfolgenden AGBs dienen der klaren Abgrenzung der Rechte und Pflichten im Rahmen des Speisenbestellsystems und der Speisenlieferung zwischen der Stadt Ulm, Abteilung Bildung und Sport und den Schülern, Lehrern und Eltern als Nutzer des Mittagstisches der Schulen in Trägerschaft der Stadt Ulm.
§ 1 Vertragspartner / Nutzer
(1) Vertragspartner sind angemeldete und freigegebene Kunden (der Erziehungsberechtigte oder die volljährige Person selbst) und die Stadt Ulm, Abteilung Bildung und Sport.
(2) Nutzer im Sinne dieser AGB ist der Antragsteller.
(3) Nutzer können alle Eltern, Schüler und Lehrkräfte der Schulen in Trägerschaft der Stadt Ulm werden. Über Ausnahmen entscheidet die Schule.
§ 2 Nutzerkonto / RFID-Chip
(1) Der Kunde meldet sich unter https://eltern.inetmenue.de/fs/parent/login an und erhält eine E-Mail an die zuvor angegebene E-Mail-Adresse mit Bitte um Bestätigung. Im nächsten Schritt wird der Nutzer registriert. Danach kann sich der Kunde auf der Schul-Domain https://schubartgym-ulm.inetmenue.de einloggen und i-NET-Menue® nutzen.
(2) Der RFID-Chip ist das bargeldlose Medium, das zum Bezug der Verpflegung genutzt werden muss. Nach erfolgreicher Registrierung wird dem Nutzer für die Dauer der System-Nutzung ein RFID-Chip durch die Stadt Ulm überlassen. Dieser wird über die Schule ausgegeben.
(3) Der RFID-Chip muss nach Ende der Nutzung von i-NET-Menue® im Sekretariat zurückgegeben werden.
(4) Ersatz-Chip: Bei Verlust oder Beschädigung kann gegen eine Gebühr von € 5,- ein Ersatz-RFID-Chip über das Sekretariat bezogen werden.
§ 3 Kontoübersicht und Menübestellung im Internet
(1) Kunde und Nutzer können im Internet unter https://schubartgym-ulm.inetmenue.de unter Angabe von Benutzername und Kennwort folgende Aktionen durchführen:
• Durchführung der Anmeldung zur Mittagsverpflegung
• Abfragen des Kontostandes / der Transaktionen mit Datum und Uhrzeit
• Abrufen des Speiseplanes
• Menübestellung, Menüstornierung (Stornierung nur aus schulischen Gründen oder Krankheit) und Abwesenheit
(2) Menübestellung / Menüstornierung muss laut Tabelle erfolgen:
Schule (Mensa) | Tag | Uhrzeit |
Schubart-Gymnasium | am Essenstag | bis 08:00 Uhr |
Hans und Sophie Scholl-Gymnasium | am Essenstag | bis 08:00 Uhr |
Ulrich-von-Einsingen Gemeinschaftsschule (Mensa der Martin-Schaffner-Schule) | am Essenstag | bis 08:00 Uhr |
Elly-Heuss-Realschule | am Essenstag | bis 08:00 Uhr |
Albert-Einstein-Gymnasium und -Realschule (Bürgerzentrum Wiblingen) | am Essenstag | bis 08:00 Uhr |
Kepler- und Humboldt-Gymnasium (Bürgerhaus Mitte) | 2 Tage im Voraus (Mo für Mi, Di für Do, Do für Mo, Fr für Di) | bis 14:00 Uhr |
Ausschlaggebend ist die Systemzeit.
Feiertage zählen nicht als Bestelltage, die Bestellfrist wird somit entsprechend vorverlegt.
Ausgewählte Menüs werden definitiv abgebucht und die Kosten können nicht rückerstattet werden.
(3) Die Firma Schwarz Computer Systeme GmbH wird keine Bestellungen, Umbuchungen oder Abbestellungen sowie Änderungen an Ihren Stammdaten vornehmen.
§ 4 Bezahlung / Kontostand / Menüausgabe
(1) Die Bezahlung des bestellten Essens erfolgt über ein Guthaben, welches der Kunde per Überweisung oder Dauerauftrag auf ein hierfür vorgesehenes Konto der Stadt Ulm einzahlt.
(2) Die Ausgabe des Essens erfolgt durch Vorlage / Scannen des RFID-Chips.
(3) Kann der Nutzer seinen RFID-Chip nicht vorlegen, muss ein manueller Namens-abgleich durch den Ausgabe-Mitarbeiter stattfinden.
(4) Im System ist ersichtlich, ob der Nutzer sein Essen abgeholt hat.
§ 5 Haftung / Sperrung des RFID-Chips
(1) Das persönliche Passwort darf nur dem Kunden und dem Nutzer bekannt sein. Für eventuellen Schaden, der durch Bekanntwerden des Passwortes entsteht, haftet ausschließlich der Kunde.
(2) Der Kunde haftet bei Verlust des RFID-Chips bis zur Sperrung für eventuellen Missbrauch.
(3) Die Sperrung muss durch den Kunden / Nutzer direkt über das Sekretariat erfolgen
§ 6 Laufzeit / Kündigung / Restguthaben
(1) Die Kündigung kann durch den Kunden jederzeit erfolgen, indem er den Nutzer über die persönlichen Einstellungen vom System abmeldet.
(2) Ggf. vorhandenes Restguthaben wird bei Kündigung automatisch an das im System hinterlegte Bankkonto des Kunden zurücküberwiesen.
§ 7 Sonstiges
Der Anbieter behält sich die Änderung der AGBs vor. Die Veröffentlichung erfolgt im Internet unter der jeweiligen Schuldomain.
Datenschutzklausel:
Die Informationen gem. Art. 13 DSGVO zur Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten finden Sie in unserer Datenschhutzerklärung.
Stand: Juli 2024